Ankaufbedingungen
Bedingungen für den Ankauf gebrauchter Kameras und Objektive
Diese Bedingungen gelten für gebrauchte Kameras, Objektive und entsprechende Sets, die Kunden Kamera Klinikum zum Ankauf anbieten.
1. Ankaufanfrage
Über unser Online-Ankaufsformular können Sie uns Ihre Kamera, Ihr Objektiv oder mehrere Geräte zum Ankauf anbieten.
Bitte beschreiben Sie die angebotenen Geräte möglichst vollständig und wahrheitsgemäß. Hierzu gehören insbesondere Hersteller, Modell, Zustand, bekannte Defekte und – soweit vorhanden – die Seriennummer sowie das mitangebotene Zubehör.
Das Absenden des Formulars stellt noch keinen abgeschlossenen Kaufvertrag dar.
2. Vorläufige Bewertung
Auf Grundlage Ihrer Angaben und gegebenenfalls der übermittelten Fotos können wir eine erste Einschätzung oder einen vorläufigen Ankaufspreis mitteilen.
Diese Einschätzung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass Zustand, Ausführung und Funktionsfähigkeit des tatsächlich eingesandten Gerätes den gemachten Angaben entsprechen.
Eine endgültige Bewertung ist grundsätzlich erst nach Eingang und Prüfung des Gerätes möglich.
3. Einsendung und Prüfung
Nach Eingang prüfen wir insbesondere Identität, Zustand, Vollständigkeit und – soweit möglich – die wesentlichen Funktionen des angebotenen Gerätes.
Verdeckte Mängel, technische Defekte, Gebrauchsspuren oder Abweichungen von der Beschreibung können den Ankaufspreis beeinflussen.
Die Prüfung kann abhängig von Umfang und Arbeitsaufkommen bis zu 14 Tage dauern.
4. Endgültiges Kaufangebot
Entspricht das Gerät im Wesentlichen den Angaben, teilen wir Ihnen unser endgültiges Kaufangebot mit.
Weicht der tatsächliche Zustand erheblich von der Beschreibung ab, können wir ein angepasstes Kaufangebot unterbreiten.
Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn unser endgültiges Kaufangebot vom Verkäufer ausdrücklich angenommen wurde.
Schweigen oder eine ausbleibende Antwort gilt nicht als Annahme.
Kamera Klinikum ist nicht verpflichtet, ein angebotenes Gerät anzukaufen und kann einen Ankauf insbesondere aufgrund des technischen Zustandes, fehlender wirtschaftlicher Verwertbarkeit oder anderer sachlicher Gründe ablehnen.
5. Mehrere Geräte und Sammlungen
Werden mehrere Geräte angeboten, können diese einzeln oder – nach entsprechender Vereinbarung – gemeinsam als Sammlung bewertet und angekauft werden.
Kamera Klinikum kann für einzelne Geräte unterschiedliche Ankaufspreise anbieten oder einzelne Geräte vom Ankauf ausschließen.
6. Eigentum des Verkäufers
Der Verkäufer bestätigt, dass er rechtmäßiger Eigentümer der angebotenen Geräte und berechtigt ist, diese an Kamera Klinikum zu verkaufen.
Die Geräte müssen frei von Rechten Dritter sein.
Seriennummern und andere zur eindeutigen Identifikation erforderliche Angaben können im Rahmen der Ankaufsabwicklung dokumentiert werden.
7. Versand und Verpackung
Der Verkäufer ist für eine dem Gerät und dessen Wert angemessene transportsichere Verpackung verantwortlich.
Das Gerät muss innerhalb des Paketes ausreichend gegen Bewegung, Stöße und Druck geschützt sein.
Soweit Kamera Klinikum für die Einsendung ein Versandlabel zur Verfügung stellt, gelten die für dieses Versandlabel mitgeteilten Versand- und Versicherungsbedingungen.
Eine zur Verfügung gestellte Transportversicherung ersetzt keine sachgerechte Verpackung.
Für Schäden, die auf eine unzureichende oder ungeeignete Verpackung zurückzuführen sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Zubehör und Originalverpackungen
Mitgesendetes Zubehör, Originalverpackungen, Akkus, Ladegeräte, Deckel oder sonstige Gegenstände sollten im Ankaufformular vollständig angegeben werden.
Zubehör und Originalverpackungen werden nur dann Bestandteil des Ankaufs, wenn sie im endgültigen Kaufangebot berücksichtigt bzw. ausdrücklich mitverkauft werden.
9. Ablehnung des Ankaufs
Kommt kein Kaufvertrag zustande, wird mit dem Verkäufer die Rücksendung bzw. Rückgabe des Gerätes abgestimmt.
Etwaige Versandkosten richten sich nach der vorherigen Vereinbarung bzw. den bei der Ankaufanfrage mitgeteilten Bedingungen.
10. Auszahlung
Nach Abschluss des Kaufvertrages erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises über die vereinbarte Zahlungsmethode.
Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich an die Person, die als Verkäufer erfasst wurde.
Zur ordnungsgemäßen kaufmännischen und steuerlichen Dokumentation können die hierfür erforderlichen Angaben des Verkäufers und des angekauften Gerätes erfasst und gespeichert werden.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen und soweit für Anfrage, Prüfung, Ankauf, Zahlung sowie die gesetzlich erforderliche Dokumentation notwendig verarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Ergänzende Bedingungen
Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit diese auf den jeweiligen Ankauf anwendbar sind.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberühr

