Reparaturbedingungen & Reparaturablauf

Bedingungen für Geräteannahme, Kostenvoranschlag und Reparatur


Die folgenden Reparaturbedingungen beschreiben den Ablauf von der Anmeldung eines Gerätes über die Prüfung und Reparatur bis zur Rückgabe bzw. Rücksendung.


Ergänzend gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), soweit dort keine abweichenden oder spezielleren Regelungen getroffen werden.


1. Reparaturanmeldung und Angaben des Kunden


Die Anmeldung einer Reparatur erfolgt grundsätzlich über unser Online-Reparaturformular.


Der Kunde wird gebeten, die Angaben zum Gerät möglichst vollständig und richtig einzutragen. Dazu gehören insbesondere:


- Gerätetyp

- Hersteller und Modell

- Seriennummer, soweit vorhanden

- bekannte Fehler oder Funktionsstörungen

- gewünschte Arbeiten

- mitgesendetes Zubehör


Die Angaben des Kunden dienen der Beschreibung des Gerätes, des bekannten Fehlerbildes und des gewünschten Reparaturumfangs. Sie stellen keine technische Diagnose dar.


Weitere oder bei der Annahme nicht erkennbare Mängel können sich erst bei der technischen Prüfung oder einer erforderlichen teilweisen oder vollständigen Demontage zeigen.


2. Referenznummer und Geräteannahme


Nach Übermittlung des Reparaturformulars kann dem Vorgang eine Referenznummer zugeordnet werden. Diese dient zunächst der Identifikation und Zuordnung des Reparaturvorgangs.


Nach Eingang des Gerätes bei Kamera Klinikum wird das Gerät dem entsprechenden Vorgang zugeordnet und zur Prüfung aufgenommen.


Die Anmeldung eines Gerätes oder dessen Einsendung bedeutet nicht automatisch, dass jede technisch mögliche Reparatur ohne weitere Abstimmung durchgeführt werden darf.


3. Einsendung und Verpackung


Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Gerät für die Einsendung ausreichend und dem Gerät sowie dessen Wert entsprechend transportsicher zu verpacken.


Das Gerät sollte innerhalb der Verpackung ausreichend gegen Bewegung, Stöße und Druck geschützt sein. Empfindliche Geräte und Zubehörteile sind entsprechend zu sichern.


Für Schäden, die bereits vor der Übergabe an Kamera Klinikum entstanden sind oder nachweislich auf eine unzureichende bzw. ungeeignete Verpackung bei der Einsendung zurückzuführen sind, haftet Kamera Klinikum nicht.


Wird bei Eingang eine offensichtlich beschädigte, ungeeignete oder unzureichende Verpackung festgestellt, kann Kamera Klinikum den Zustand der Verpackung sowie gegebenenfalls die Lage und den Zustand des Gerätes fotografisch dokumentieren.


Auch Schäden, die äußerlich zunächst nicht erkennbar sind und erst während der Prüfung festgestellt werden, können Kamera Klinikum nicht zugerechnet werden, soweit sie nicht von Kamera Klinikum verursacht wurden.


4. Prüfung und Kostenvoranschlag


Nach Eingang wird das Gerät entsprechend der vom Kunden beschriebenen Beanstandung geprüft.


Zur Feststellung der tatsächlichen Fehlerursache kann eine teilweise oder vollständige Demontage des Gerätes erforderlich sein.


Auf Grundlage der Prüfung kann ein Kostenvoranschlag für die voraussichtlich erforderlichen Reparaturarbeiten erstellt werden.


Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann, sofern dies vorab vereinbart bzw. dem Kunden vor Auftragserteilung mitgeteilt wurde, eine Bearbeitungs- bzw. Prüfgebühr berechnet werden.


Die derzeit vorgesehene Bearbeitungsgebühr beträgt 25,00 Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und gegebenenfalls Versandkosten.


5. Reparaturfreigabe und zusätzliche Arbeiten


Eine kostenpflichtige Reparatur wird im Rahmen des vom Kunden freigegebenen Reparaturumfangs durchgeführt.


Zeigen sich während der Reparatur oder nach einer erforderlichen Demontage weitere erhebliche Mängel oder nicht vorhersehbare zusätzliche Arbeiten, die zu einer wesentlichen Überschreitung des vereinbarten bzw. veranschlagten Reparaturumfangs führen würden, wird der Kunde informiert.


Soweit erforderlich, werden zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten erst nach entsprechender Freigabe des Kunden durchgeführt.


Eine Freigabe kann insbesondere schriftlich oder per E-Mail erfolgen.


6. Alte, historische und nicht mehr unterstützte Geräte


Kamera Klinikum ist auf die Reparatur zahlreicher analoger, digitaler und teilweise seit vielen Jahren nicht mehr hergestellter Kameras und Objektive spezialisiert.


Bei älteren Geräten können aufgrund des Alters besondere technische Risiken bestehen.


Hierzu gehören insbesondere:


- Materialermüdung

- spröde oder gealterte Kunststoffe

- gealterte Flexleitungen und elektrische Verbindungen

- Korrosion

- verhärtete Schmierstoffe oder Verklebungen

- beschädigte oder festsitzende Schrauben und mechanische Bauteile

- gealterte elektronische Komponenten

- frühere Reparaturversuche oder Veränderungen

- nicht mehr verfügbare Ersatzteile

- verborgene Vorschäden


Solche Mängel können teilweise erst während einer fachgerechten Demontage oder Prüfung erkennbar werden.


Die Annahme eines älteren Gerätes stellt daher keine Zusicherung dar, dass eine Reparatur technisch möglich oder wirtschaftlich sinnvoll ist.


Reparaturen an alten oder vom Hersteller nicht mehr unterstützten Geräten erfolgen insbesondere unter dem Vorbehalt der technischen Reparierbarkeit und der Verfügbarkeit erforderlicher Ersatzteile.


Alters-, material- oder vorschadensbedingte Defekte, die trotz fachgerechter Arbeitsweise während einer notwendigen Prüfung oder Demontage erkennbar werden oder auftreten, sind von Schäden zu unterscheiden, die Kamera Klinikum tatsächlich verursacht hat.


7. Ersatzteile


Soweit erforderlich, können bei der Reparatur Ersatzteile verwendet werden.


Bei älteren Geräten sind Originalersatzteile häufig nicht mehr erhältlich. In solchen Fällen können – soweit technisch geeignet und mit dem Reparaturauftrag vereinbar – gebrauchte, aufgearbeitete, nachgefertigte oder kompatible Ersatzteile verwendet werden.


Ist ein erforderliches Ersatzteil nicht verfügbar, kann eine Reparatur trotz vorheriger Prüfung oder begonnenen Arbeiten technisch unmöglich werden.


8. Verantwortungsbereich und Versicherungsschutz


Kamera Klinikum behandelt die übergebenen Geräte während der Zeit, in der sie sich in unserem Verantwortungsbereich befinden, mit der für einen Fachbetrieb erforderlichen Sorgfalt.


Für Schäden, die Kamera Klinikum schuldhaft verursacht, gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen und die ergänzenden Regelungen unserer AGB.


Der für unseren Betrieb bestehende Versicherungsschutz dient der Absicherung versicherter betrieblicher Risiken. Das Bestehen einer betrieblichen Versicherung bedeutet jedoch nicht, dass Kamera Klinikum unabhängig von Ursache und Verantwortlichkeit sämtliche Risiken, Vorschäden oder den vollständigen wirtschaftlichen Wert eines eingesandten Gerätes übernimmt.


Insbesondere sind bereits vorhandene Schäden, normale Alterung, Materialermüdung, verborgene Mängel, fehlende Ersatzteile, Folgen früherer Reparaturen sowie Schäden aufgrund einer ungeeigneten Verpackung bei der Einsendung nicht allein deshalb dem Verantwortungsbereich von Kamera Klinikum zuzurechnen, weil sich das Gerät zum Zeitpunkt der Feststellung in unserer Werkstatt befindet.


Schäden, die dagegen nachweislich durch Kamera Klinikum verursacht wurden, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen und den einschlägigen Haftungsregelungen behandelt.


Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.


9. Reparaturergebnis und Mängelansprüche


Kamera Klinikum führt die vereinbarten Reparaturarbeiten fachgerecht durch.


Tritt nach einer Reparatur ein Mangel auf, der mit den von Kamera Klinikum ausgeführten Arbeiten zusammenhängt, gelten die gesetzlichen Mängelrechte.


Kamera Klinikum ist grundsätzlich Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls zur Nacherfüllung zu geben.


Nicht als Mangel der ausgeführten Reparatur gelten insbesondere neue oder unabhängige Fehler, normale Abnutzung, altersbedingte Defekte, unsachgemäße Nutzung, Sturz-, Stoß- oder Flüssigkeitsschäden, unsachgemäße Lagerung sowie nachträgliche Eingriffe durch den Kunden oder Dritte, soweit diese nicht von Kamera Klinikum zu vertreten sind.


10. Nicht freigegebene Reparaturen


Wird ein Kostenvoranschlag vom Kunden nicht freigegeben, erfolgt keine über die zur Prüfung erforderlichen Maßnahmen hinausgehende Reparatur.


In diesem Fall können die zuvor vereinbarte Prüf- bzw. Bearbeitungsgebühr sowie die erforderlichen Rückversandkosten berechnet werden.


Erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach Übermittlung des Kostenvoranschlags keine Reparaturfreigabe oder sonstige Rückmeldung, kann Kamera Klinikum den Kunden zur Entscheidung über das weitere Vorgehen auffordern.


Weitergehende Regelungen zu nicht abgeholten bzw. trotz Aufforderung nicht disponierten Geräten richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und unseren AGB.


11. Rechnung und Zahlung


Nach Abschluss der Reparatur wird eine Rechnung erstellt.


Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag vor Rückgabe bzw. Rückversand des Gerätes vollständig zu bezahlen.


Die Zahlung kann über die von Kamera Klinikum angebotenen Zahlungsmethoden, insbesondere Überweisung oder PayPal, erfolgen.


12. Rückgabe und Rückversand


Nach Abschluss der Reparatur und vollständigem Zahlungseingang wird das Gerät zur Abholung bereitgestellt oder entsprechend der getroffenen Vereinbarung zurückgesendet.


Versand- und Verpackungskosten können gesondert berechnet werden.


Bei der Rücksendung wird das Gerät von Kamera Klinikum angemessen und transportsicher verpackt.


13. Datenschutz


Die im Rahmen des Reparaturformulars und der Reparaturabwicklung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.


Die Daten können insbesondere zur Bearbeitung der Anfrage, Gerätezuordnung, Erstellung von Kostenvoranschlägen, Durchführung und Dokumentation der Reparatur, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung sowie für den erforderlichen Versand verwendet werden.


Weitere Informationen befinden sich in unserer Datenschutzerklärung.


14. Verhältnis zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Ergänzend zu diesen Reparaturbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kamera Klinikum.


Soweit gesetzlich zwingende Vorschriften von einzelnen Bestimmungen dieser Reparaturbedingungen abweichen, bleiben die gesetzlichen Rechte der Vertragsparteien unberührt.